Anhängerkupplung (Kugelkopf)
Es hatte sich öfter die Notwendigkeit einer Kugelkopfanhängekupplung ergeben, um auch Pkw Anhänger (z.B. Getränke-Kühl-Anhänger für gelegentliche Treffen) ziehen zu können.
Eigentlich wollte ich die Kugelkopfkupplung bereits beim Kauf montiert haben, habe aber davon Abstand genommen und sie mir nachträglich besorgt.
Nach meiner Vorstellung sollte bei montierter Kupplung der Heckkraftheber mit Ober- und Unterlenker trotzdem funktionsfähig bleiben.
Außerdem sollte die Kugelkopfkupplung natürlich gesamthaft eintragungsfähig sein, damit ein legaler Betrieb möglich ist. Da dafür die in der DIN 74058 bzw. Richtlinie 94/20/EG vorgeschriebene Höhe des Kugelkopfes über dem Boden von 350-420mm einzuhalten ist, geht damit natürlich Bodenfreiheit verloren (und das ausgerechnet bei einem Unimog).
Daher war es mir wichtig, dass im Bedarfsfall die ganze Vorrichtung hochgeklappt werden kann. Dazu müssen bei unserem Kupplungsrahmen lediglich die unteren Bolzenpaare entfernt werden.
Im Ergebnis darf ich jetzt einen ungebremsten Anhänger an der Kupplung mit 750kg zGM ziehen und einen gebremsten mit 3500 kg bei einer max. Stützlast von 150kg und so wird es auch im Kfz-Brief/-schein eingetragen.
Die „dreieckige“ Halterung kam vom Lieferanten mit einem „Gutachten gemäß §13 der Fahrzeugteileverordnung für die Erteilung einer Bauartgenehmigung im Einzelfall“ und einem auf dem Rahmen eingeschlagenen Prüfzeichen TPN xy. Damit war eine „Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO“ kein Problem.
Die Befestigung erfolgt an den beiden Befestigungspunkten am hinteren Rahmen (Sonderausstattung D50 ANBAUBESCHLAEGE HINTEN) und sollte für den Verwendungszweck ausreichen (auch durch D-Wert bescheinigt)