Unimog Club Gaggenau (UCG)

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Zum Austausch mit gleichgesinnten Unimog Freunden und gegenseitigen Unterstützung bin ich Mitglied im Unimog Club Gaggenau (UCG) und im Unimog Veteranen Club (UVC).

Der UCG hat weit über 7.000 Mitglieder (weltweit) und verfügt über gute Kontakte zu Daimler, während der UVC (der ältere Verein von beiden) mit ca. 1.100 Mitgliedern eher familiär und persönlich strukturiert ist. Der UCG ist in Regionalgruppen organisiert, die über ganz Deutschland, die Schweiz, Italien und Holland verteilt sind. Wann immer es geht, nehme ich an den zahlreichen Aktivitäten der RG Schwarzwald-Baar des UCG teil.

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Obwohl seit einigen Jahren bereits Mitglied, habe ich meine erste Mitgliederversammlung des UCG im November 2016 in Rastatt erlebt. Dabei kam ich mit Vorbereitung, Ablauf, Organisation und Tonart bei dieser Veranstaltung überhaupt nicht klar. Ich stellte mir daher die Frage, ob meine Mitgliedschaft weiterhin sinnvoll sei und entschied mich dann, nicht „nur zu meckern“, sondern meiner Wahrnehmung auch Taten folgen zu lassen.

Zunächst habe ich daher einige Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2016 angefochten, was im Juli 2017 zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden führte. Es ging mir dabei um die Signalwirkung (und nicht – wie manch einer mir unterstellt hat – um „das Stürzen des Vorstands“) an den Verein. Ich habe daher einem gerichtlichen Vergleichsvorschlag zugestimmt, demzufolge der bisherige 1. Vorsitzende seinen Rücktritt erklärte und ich meine Klage zum zweiten und dritten angefochtenen Punkt zurückzog.

Später entschloss sich der gesamte Vorstand von seinen Ämtern zurückzutreten.

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im September 2017 wurde daraufhin ein neuer Vorstand gewählt.

Vor dem Hintergrund meiner Erlebnisse auf der Mitgliederversammlung 2016 hatte ich unter Verwendung des demokratischsten Mittels, das das Vereinsrecht zu bieten hat, nämlich der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung, einige Anträge vorbereitet. Diese wurden über mehrere Monate mit weiteren Kollegen intensiv diskutiert und erhielten dabei ihren „Feinschliff“ (die Anträge, nicht die Kollegen ;-).

Das Ziel war, die aus meiner Sicht offensichtlichen Lücken in der Satzung in Bezug auf die Organisation des Vereins, die Mitgliederversammlung usw. auf den aktuellen praktischen und rechtlichen Stand zu bringen und die Mitgliederversammlung darüber abstimmen zu lassen, um auch de praktische Zukunftsfähigkeit des Vereins zu sichern. Außerdem ging es darum, bei einigen Vorgängen aus der Vergangenheit Transparenz herzustellen.

Leider wurden meine Anträge (ebenso wie andere, die nicht von mir gestellt worden waren) auf der ordentlichem Mitgliederversammlung im November 2017 mehrheitlich abgelehnt.  Da in der Mitgliederversammlung keine Zeit war, die Anträge mündlich zu erläutern und zu diskutieren, ist trotz vorherigem vollständigem Abdruck aller Anträge mit jeweiliger Begründung in der Einladung zur Mitgliederversammlung wohl davon auszugehen, dass der Umfang und die Komplexität der Themen in den Anträgen den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung offenbar nicht hinreichend verständlich gemacht werden konnten.

Da die jeweiligen Beschlüsse der Mitgliederversammlung demokratisch zustandegekommen sind, ist das Votum der Mitgliederversammlung jedoch selbstverständlich zu akzeptieren.

Die Zeit wird zeigen, wie sich der UCG auch ohne die vorgeschlagenen Veränderungen weiter entwickelt.

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