Zusatzscheinwerfer

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Nachdem ich den Unimog gekauft hatte, bekam ich vom Verkäufer u.a. den Kfz Brief, eine Bescheinigung für die TÜV-Vollabnahme und die Zulassungsbescheinigung des Unimog für die Bundeswehr (wo er vorher in Betrieb war).

Mit diesen Unterlagen ging ich zur Zulassungsstelle und wollte den Unimog zulassen. Da war ich vielleicht etwas zu naiv, was die rechtlichen Formalitäten angeht (inzwischen habe ich hinzugelernt 😉

Die Zulassungsstelle war der Auffassung, dass die Zusatzscheinwerfer einer Extra- Genehmigung durch die Ober-Behörde (also das Regierungspräsidium) bedürften, weil sie Sonderausstattung (L47 ZUSATZSCHEINWERFER F. FRONTANBAUGERAETE) seien. Meine Argumente, dass jeder Unimog diese Zusatzscheinwerfer zum Betrieb von Schneepflug und anderen Front-Anbaugeräten habe und dass die Zusatzscheinwerfer so geschaltet seien, dass sie niemals zusammen mit den eigentlichen Scheinwerfern eingeschaltet sein könnten, hinterließ keinen bleibenden Eindruck beim Sachbearbeiter.

Es wurde also eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVO beantragt, die zwei Wochen später (gegen eine Gebühr versteht sich) erteilt wurde. Die Ausnahmegenehmigung wurde in die Papiere eingetragen. Ich durfte wieder zur Zulassungsstelle gehen und meine Papiere abholen und die Kennzeichen abstempeln lassen.

Mit den Kennzeichen habe ich dann den Unimog vom Verkäufer abgeholt.

Was lehrt uns das ? Niemals den formalen rechtlichen Aufwand bei Zulassung und Betrieb eines Unimog unterschätzen.

Der Umfang dieses Menüpunktes „Vorschriften“ bestätigt diese Erfahrung, oder ?